Arbeitsrecht

Nieding + Barth berät Arbeitnehmer und Unternehmen im kollektiven und individuellen
Arbeitsrecht.

Beispiele aus der arbeitsrechtlichen Praxis:

  • arbeitsrechtliche Due Dilligence bei allen Arten von M & A-Transaktionen
  • Transaktionsbegleitung bei Betriebsübergängen
  • Erstellung von Verträgen für Mitarbeiter, leitende Angestellte, Geschäftsführer und Vorstände, sowie freie Mitarbeiter
  • Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
  • Beratung in arbeitsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten
  • Aktienoptionspläne
  • Interessenausgleich und Sozialpläne
  • Beratung zu Tarifvertragsinhalten