Anlegerschutz

Die Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft zählt aus Sicht des führenden Branchenmediums JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2010/2011 zu den vier führenden Kanzleien im Bereich Kapitalanlegerschutz in Deutschland und ihre Anwälte vertreten seit mittlerweile über 16 Jahren die Rechte privater und institutioneller Kapitalanleger. Das Beratungsspektrum umfasst dabei sämtliche Bereiche des Bank-, Börsen- und Kapitalmarktrechts sowie des kapitalmarktnahen Gesellschaftsrechts (klicken Sie bitte hier) .

Die Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft berät außerdem Aktiengesellschaften und institutionelle Kapitalanleger, nationale und internationale Kapitalsammelstellen wie Pensions- und Hedgefonds, Kapitalanlagegesellschaften, etc., bei der Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen. Dabei kann auf die umfassenden Kenntnisse der in der Sozietät beschäftigten Rechtsanwälte als Hauptversammlungsvertreter der bei der Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. organisierten Aktionäre und als Repräsentanten institutioneller Anleger zurückgegriffen werden. Insbesondere im Bereich des sogenannten "Shareholder Activism" verfügen wir mit den Erfahrungen aus jährlich rund 150 besuchten Hauptversanmmlungen über einen Kenntnisstand, den kaum eine andere deutsche Investorenschutzkanzlei aufweisen kann. Seit 1994 haben wir so in über 1.000 Hauptversammlungen die Rechte von privaten und institutionellen Anlegern wie etwa U.S.-Pensionsfonds und anderen Kapitalsammelstellen wahrgenommen.

Die Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft ist in namhaften Organisationen
vertreten, die die Interessen institutioneller und privater Anleger unterstützt. Dazu gehö-
ren die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V., Deutschlands führende Aktionärsvereinigung, und der Deutsche Anlegerschutzbund e.V.. Nieding + Barth setzt
darüber hinaus im Interesse des Kapitalanlegerschutzes auf die enge Kooperation mit
Institutionen der Justiz, der Polizei (insbesondere BKA und LKA) und der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Beispiele für von der Sozietät betreute Mandate:

  • Massenverfahren (u.a. Deutsche Telekom AG, Phoenix Kapitaldienst GmbH,
    Euro-Gruppe,AMIS-Gruppe, Gontard & MetallBank AG i.I., Gold-Zack AG i.I.,
    etc.)


    Prospekthaftung

    Schadensersatz z. B. wegen Kapitalanlagebetrug

    Vertretung im Insolvenzverfahren/Gläubigerausschuß

    Gemeinsamer Vertreter nach dem Schuldverschreibungsgesetz
  • Shareholder Activism
    Wir vertreten private und institutionelle Aktionäre in jährlich rund 150 Hauptversammlungen (HV) und nehmen dabei aktiv alle Aktionärsrechte wahr. Dazu zählen :

    Stimmrechtsvertretung in der HV/Redebeiträge

    Sonderprüfungsanträge

    Squeeze-Out-Beratung

    Vertretung in aktienrechtlichen Spruchverfahren zur Erzielung höherer Abfindungen

    Wahrnehmung der Aktionärsrechte in Umwandlungs- und Verschmelzungsfällen

    Corporate Governance Beratung

    Beratung und Durchführung von ordentlichen und ausserordentlichen Hauptversammlungen
  • Geschlossene Immobilienfonds (Dreiländer-Fonds, Falk-Fonds, u.a.) sowie darlehensfinanzierte "Schrottimmobilien"

    Fehlerhafte Anlageberatung

    Prospekthaftung

    Widerruf / Kündigung der Anteile

    Abwehr von Nachschussforderungen

    Vertretung in Gesellschaftsversammlungen

    Vertretung im Insolvenzverfahren

  • Offene Immobilienfonds

    Verstoß gegen den Investmentvertrag

    Prospekthaftung

    Fehlerhafte Anlageberatung

  • Unternehmerische Beteiligungen (u.a. Göttinger Gruppe, Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG, Südwest Renta)

    Fehlerhafte Anlageberatung

    Prospekthaftung

    Widerruf / Kündigung der Anteile

    Abwehr von Nachschussforderungen

    Abwehr von nachteiligen Gesellschafterbeschlüssen

    Vertretung in Gesellschaftsversammlungen

    Vertretung im Insolvenzverfahren

  • Investmentfonds (Wertpapierfonds, Aktienfonds, Rentenfonds, Optionsfonds,
    "Neuer-Markt-Fonds", etc.)


    Verletzung des Investmentvertrages

    Prospekthaftung

    Fehlerhafte Anlageberatung

  • Banken und Sparkassen

    Fehlerhafte Anlageberatung

    Fehlerhafte Vermögensverwaltung

    Fehlerhafte Darlehenskündigungen

    Fehlerhafte Bürgschaften

    Verstöße gegen das Scheck- und Wechselgesetz

    Darlehensfinanzierte Fondsanteile / Schrottimmobilien

    Haustürwiderruf

    Abwehr von Vollstreckungsmaßnahmen

  • Grauer Kapitalmarkt

    Fehlerhafte Anlageberatung

    Fehlerhafte Vermögensverwaltung

    Schadensersatz wegen Kapitalanlagebetrug, Untreue und Unterschlagung