| Anlegerschutz
Die Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft zählt aus Sicht des führenden Branchenmediums JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2010/2011 zu den vier führenden Kanzleien im Bereich Kapitalanlegerschutz in Deutschland und ihre Anwälte vertreten seit mittlerweile über 16 Jahren die Rechte privater und institutioneller Kapitalanleger. Das Beratungsspektrum umfasst dabei sämtliche Bereiche des Bank-, Börsen- und Kapitalmarktrechts sowie des kapitalmarktnahen Gesellschaftsrechts (klicken Sie bitte hier) .
Die Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft berät außerdem Aktiengesellschaften und institutionelle Kapitalanleger, nationale und internationale Kapitalsammelstellen wie Pensions- und Hedgefonds, Kapitalanlagegesellschaften, etc., bei der Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen. Dabei kann auf die umfassenden Kenntnisse der in der Sozietät beschäftigten Rechtsanwälte als Hauptversammlungsvertreter der bei der Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. organisierten Aktionäre und als Repräsentanten institutioneller Anleger zurückgegriffen werden.
Insbesondere im Bereich des sogenannten "Shareholder Activism" verfügen wir mit den Erfahrungen aus jährlich rund 150 besuchten Hauptversanmmlungen über einen Kenntnisstand, den kaum eine andere deutsche Investorenschutzkanzlei aufweisen kann.
Seit 1994 haben wir so in über 1.000 Hauptversammlungen die Rechte von privaten und institutionellen Anlegern wie etwa U.S.-Pensionsfonds und anderen Kapitalsammelstellen wahrgenommen.
Die Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft ist in namhaften Organisationen
vertreten, die die Interessen institutioneller und privater Anleger unterstützt. Dazu gehö-
ren die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V., Deutschlands führende Aktionärsvereinigung, und der Deutsche Anlegerschutzbund e.V.. Nieding + Barth setzt
darüber hinaus im Interesse des Kapitalanlegerschutzes auf die enge Kooperation mit
Institutionen der Justiz, der Polizei (insbesondere BKA und LKA) und der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Beispiele für von der Sozietät betreute Mandate:
- Massenverfahren (u.a. Deutsche Telekom AG, Phoenix Kapitaldienst GmbH,
Euro-Gruppe,AMIS-Gruppe, Gontard & MetallBank AG i.I., Gold-Zack AG i.I.,
etc.)
Prospekthaftung
Schadensersatz z. B. wegen Kapitalanlagebetrug
Vertretung im Insolvenzverfahren/Gläubigerausschuß
Gemeinsamer Vertreter nach dem Schuldverschreibungsgesetz
- Shareholder Activism
Wir vertreten private und institutionelle Aktionäre in jährlich rund 150 Hauptversammlungen (HV) und nehmen dabei aktiv alle Aktionärsrechte wahr. Dazu zählen :
Stimmrechtsvertretung in der HV/Redebeiträge
Sonderprüfungsanträge
Squeeze-Out-Beratung
Vertretung in aktienrechtlichen Spruchverfahren zur Erzielung höherer Abfindungen
Wahrnehmung der Aktionärsrechte in Umwandlungs- und Verschmelzungsfällen
Corporate Governance Beratung
Beratung und Durchführung von ordentlichen und ausserordentlichen Hauptversammlungen
- Geschlossene Immobilienfonds (Dreiländer-Fonds, Falk-Fonds, u.a.) sowie darlehensfinanzierte "Schrottimmobilien"
Fehlerhafte Anlageberatung
Prospekthaftung
Widerruf / Kündigung der Anteile
Abwehr von Nachschussforderungen
Vertretung in Gesellschaftsversammlungen
Vertretung im Insolvenzverfahren
- Offene Immobilienfonds
Verstoß gegen den Investmentvertrag
Prospekthaftung
Fehlerhafte Anlageberatung
- Unternehmerische Beteiligungen (u.a. Göttinger Gruppe, Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG, Südwest Renta)
Fehlerhafte Anlageberatung
Prospekthaftung
Widerruf / Kündigung der Anteile
Abwehr von Nachschussforderungen
Abwehr von nachteiligen Gesellschafterbeschlüssen
Vertretung in Gesellschaftsversammlungen
Vertretung im Insolvenzverfahren
- Investmentfonds (Wertpapierfonds, Aktienfonds, Rentenfonds, Optionsfonds,
"Neuer-Markt-Fonds", etc.)
Verletzung des Investmentvertrages
Prospekthaftung
Fehlerhafte Anlageberatung
- Banken und Sparkassen
Fehlerhafte Anlageberatung
Fehlerhafte Vermögensverwaltung
Fehlerhafte Darlehenskündigungen
Fehlerhafte Bürgschaften
Verstöße gegen das Scheck- und Wechselgesetz
Darlehensfinanzierte Fondsanteile / Schrottimmobilien
Haustürwiderruf
Abwehr von Vollstreckungsmaßnahmen
- Grauer Kapitalmarkt
Fehlerhafte Anlageberatung
Fehlerhafte Vermögensverwaltung
Schadensersatz wegen Kapitalanlagebetrug, Untreue und Unterschlagung
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